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Arbeitsschutzgesetz, § 15: Pflichten der Beschäftigten Die Beschäftigten sind
verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und Weisung
des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu
tragen. Diese praxiserprobten Beurteilungen sind Arbeitsunterlagen, die sowohl der
Einrichtungsleitung, als auch der/dem Sicherheitsbeauftragten wie dem Unterrichts-, Vorlesungs- und Erziehungspersonal, behilflich
sein sollen, die an der Einrichtung möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen Mängel
sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu erkennen. Sie sollen
helfen, das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu
erfüllen und die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern. Beschäftigte
bei der Arbeit sind Arbeiter, Angestellte, Beamte, (Schülerinnen und Schüler
sind den Arbeitnehmern im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), §2 (6), gleichgestellt), Studierende, Doktoranden, Stipendiaten und
Teilzeitbeschäftigte. |
Deutschlandweit einzigartig! Kleine Fibel Arbeitsschutz an
Hochschulen Über den Autor und aus der Presse
128
S. mit mehr als 135 „Empfohlenen Maßnahmen“. Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz an Hochschulen sowie an einigen
Berufsfachschulen, z.B. in Vollzeitform der biologischen, chemischen,
medizinischen und pharmazeutischen Berufe, Arbeitsbereich Laboratorien. Jetzt direkt online
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Kleine Fibel Arbeitsschutz an Hochschulen
128 Seiten mit mehr
als 135 „Empfohlenen Maßnahmen“.
Letztes Update: 06.2020
ISBN
Sämtliche
Unterlagen und Zusammenstellungen unterliegen einem Copyright 2020 beim Autor,
Harald Birgfeld, alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Veröffentlichung
darf ohne schriftliche Erlaubnis des Herausgebers, Harald Birgfeld,
reproduziert werden. Das gilt insbesondere für Vervielfältigungen wie Loseblattsammlungen und Buchproduktionen,
Übersetzungen, Verfilmung und Einspeicherung sowie Verarbeitung in
elektronischen Systemen.
Allgemein:
Diese
praxiserprobten Beurteilungen sind Arbeitsunterlagen, die Ihnen,
der Einrichtungsleitung
an Hochschulen z.B. beim „Umgang
mit Gefahrstoffen an Hochschulen“, helfen sollen, das Gesetz über die
Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu erfüllen und die Verbesserung
der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit zu
sichern. Dazu zählen z.B. Berufsfachschulen
in Vollzeitform der biologischen, chemischen, medizinischen und
pharmazeutischen Berufe (s. GUV-SR 2005, 1).
Beschäftigte
bei der Arbeit sind Arbeiter, Angestellte, Beamte, (Schüler sind den
Arbeitnehmern im Sinne der Gefahrstoffverordnung, §2 (6), gleichgestellt),
Studierende, Doktoranden, Stipendiaten und Teilzeitbeschäftigte
Die
Beurteilungen sollen sowohl Ihnen, der Einrichtungsleitung, als auch der/den Sicherheitsbeauftragten
wie dem Unterrichts-, Vorlesungs- und
Erziehungspersonal, behilflich sein, die an Ihrer Einrichtung
möglicherweise vorhandenen
arbeitssicherheitstechnischen
Mängel sowie
arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren
zu
erkennen. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit und z.B. ein
„Arbeitsmedizinischer Dienst“ bzw. ein „Betriebsarzt“ stehen dabei gerne
beratend zur Verfügung. Die zu den Beurteilungen gehörenden
Dokumentationen
der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen gem. § 6 des Arbeitsschutzgesetzes,
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, sind
weitere Arbeitsunterlagen,
die Ihnen, der Einrichtungsleitung, die Möglichkeit geben, gefundene Mängel und
Gefahren sowie die zu treffenden Maßnahmen zu deren Beseitigung zu
dokumentieren.
Das
Arbeitsschutzgesetz erfordert es, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen
hinsichtlich einer möglichen Gefährdung ermittelt. In Berufsfachschulen hat
diese Aufgabe die Berufsfachschulleiterin oder der Berufsfachschulleiter in
anderen Einrichtungen die Einrichtungsleitung. Über das Ergebnis der
Gefährdungsermittlung und die daraus folgenden Maßnahmen müssen Unterlagen
verfügbar sein. Als Unterlagen zur Dokumentation gelten, neben Prüflisten, die
Berichte der Fachkraft für Arbeitssicherheit, einer Landesunfallkasse bzw. der
Unfallkasse des entsprechenden Bundesslandes, eines Arbeitsmedizinischen
Dienstes bzw. eines Betriebsarztes oder z.B. eines Amtes für Arbeitsschutz bzw.
eines Gewerbeaufsichtsamtes, (ergänzt um die veranlassten Maßnahmen zur
Mängelbeseitigung), eigenständige Gefährdungsdokumentationen,
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe und
"Beurteilungen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz".
Vgl.: GUV-I 8700,
welche z.B. von den Unfallkassen der Länder, kostenlos bezogen werden können.
Der Autor, Harald Birgfeld, Dipl.
Ingenieur für Schiffbau, Schweißfach- und Feuerschutzingenieur sowie Fachkraft
für Arbeitssicherheit, Ausbildung
gem. § 4 der UVV, GUV-V A6,
durch den BAGUV, (Sicherheitsingenieur) war in der BEHÖRDE FÜR INNERES und später in der BEHÖRDE FÜR SCHULE, JUGEND UND
BERUFSBILDUNG (BSJB), jetzt BEHÖRDE FÜR BILDUNG UND SPORT; der FREIEN UND
HANSESTADT HAMBURG, angestellt. Harald Birgfeld erstellte seit 1992, parallel
zu Schul- und Dienststellenbegehungen, Checklisten/Beurteilungen und
Prüflisten/Dokumentationen. Außerdem wurden regelmäßig Jahresberichte mit
Unfallstatistiken von ihm erstellt.
Zeitungs- und andere
Artikel über die Tätigkeit von Harald
Birgfeld wurden abgedruckt und über seine Arbeit berichtet im/in (nach 1993 erschienene
Artikel wurden wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen nicht mehr mit
aufgenommen):
Der Autor hat in der Unabhängigen Fachzeitschrift für
Arbeitssicherheit, "Sicherheitsingenieur"
aus dem Curt Harfener Verlag, etliche, in dem Jahr 1990 sogar die meisten
redaktionellen Beiträge veröffentlicht.
1999 stellte der "Bundesverband der Unfallkassen"
(BUK) in der Zeitschrift, "Pluspunkt", Ausgabe 3, S.21, die
bis dahin bundesweit bekannt gewordene "Kleine Fibel des
Arbeitsschutzes.." vor.
Pressestimmen: Das "Hamburger Abendblatt"
berichtete vielfach sowohl zur Person als auch über die Tätigkeit von Harald
Birgfeld als Fachkraft für Arbeitssicherheit an Schulen, z.B. am 18. Dez. 1991 auf den Seiten 1 und 14,
am 11. Febr. 1992, S. 9, am
18. Febr.1993, S. 15, am 16. Juni 1993, S. 13 und am 29.
Juni 1993, S. 17.
Blickpunkt Bildung, Deutscher Lehrerverband
Hamburg, Nov. 1991
Hamburger Pädagogen und Wissenschaftler, interviewt den Autor
Die hlz, Hamburger Lehrerzeitung, die
Zeitschrift der GEW (Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft) Hamburg, interviewt
den Autor in der Novemberausgabe 1993 ausführlich (s. dort S. 19-21).
Arbeitsbereich:
Laboratorien (L)
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