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Harald Birgfeld, Webseite seit 1987/ Website since 1987 …da liegt mein Herz, Geschichten aus Niemandsland 2022 -2024 (im
Entstehen) z.B.: 100 Jahre „Kafka“, eine herrenlose Fundsache (neu) |
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Lyrik, Prosa und Ingenieurarbeiten |
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Arbeitsschutzgesetz, § 15: Pflichten der Beschäftigten Die Beschäftigten sind
verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie gemäß der Unterweisung und
Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
Sorge zu tragen. Diese praxiserprobten Beurteilungen sind Arbeitsunterlagen, die sowohl der
Einrichtungsleitung, als auch der/dem Sicherheitsbeauftragten wie dem Unterrichts-,
Vorlesungs- und Erziehungspersonal,
behilflich sein sollen, die an der Einrichtung möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen Mängel
sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu erkennen. Sie sollen
helfen, das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu
erfüllen und die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern. Beschäftigte
bei der Arbeit sind Arbeiter, Angestellte, Beamte, (Schülerinnen und Schüler
sind den Arbeitnehmern im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), §2 (6), gleichgestellt), Studierende,
Doktoranden, Stipendiaten und Teilzeitbeschäftigte. |
Deutschlandweit einzigartig! Kleine Fibel des Arbeitsschutzes für Schulleiterinnen, Schulleiter, Sicherheitsbeauftragte, Lehrerinnen und Lehrer an Schulen. Arbeitssicherheit und
Gesundheitsschutz an Schulen (alle Schulformen), Beurteilung der Arbeitsbedingungen gem. § 5 des
Arbeitsschutzgesetzes. 108 S. A 5. Jetzt direkt online
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sowie im Buchhandel, € 9,99 inkl. MwSt. That is what I need. Das möchte ich genauer wissen. Über 150 „Empfohlene Maßnahmen“ 9. Auflage. Zum Buchshop © 2020
Birgfeld, Harald „Kleine Fibel des
Arbeitsschutzes“ ist auch in den USA, Großbritannien
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Kleine Fibel Arbeitsschutz an Schulen
(alle Schulformen)
108 Seiten mit mehr als 150 „Empfohlenen Maßnahmen“.
Letztes Update: 06.2020
Sämtliche Unterlagen und Zusammenstellungen
unterliegen einem Copyright 2020 beim Autor, Harald Birgfeld, alle Rechte
vorbehalten. Kein Teil dieser Veröffentlichung darf ohne schriftliche Erlaubnis
des Herausgebers, Harald Birgfeld, reproduziert werden. Das gilt insbesondere
für Vervielfältigungen wie
Loseblattsammlungen und Buchproduktionen, Übersetzungen, Verfilmung und
Einspeicherung sowie Verarbeitung in elektronischen Systemen.
Diese
praxiserprobten Beurteilungen
sind Arbeitsunterlagen, die sowohl der Einrichtungsleitung, als auch der/dem Sicherheitsbeauftragten
wie dem Unterrichts-, Vorlesungs- und
Erziehungspersonal, behilflich sein sollen, die an der Einrichtung
möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen
Mängel sowie arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu erkennen. Sie sollen
helfen, das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu
erfüllen und die Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der
Beschäftigten bei der Arbeit zu sichern.
Beschäftigte bei der Arbeit sind
Arbeiter, Angestellte, Beamte, (Schülerinnen und Schüler sind den Arbeitnehmern
im Sinne der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), §2 (6), gleichgestellt), Studierende,
Doktoranden, Stipendiaten und Teilzeitbeschäftigte.
Die
Fachkräfte für Arbeitssicherheit und z.B. ein Betriebsarzt stehen dabei gerne
beratend zur Verfügung. Die zu den Beurteilungen gehörenden
Dokumentationen
der Beurteilungen der Arbeitsbedingungen
gem.
§ 6 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG),
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz,
sind
weitere Arbeitsunterlagen, die Ihnen, der Einrichtungsleitung, die Möglichkeit
geben, gefundene Mängel und Gefahren sowie die zu treffenden Maßnahmen zu deren
Beseitigung zu dokumentieren.
Das
Arbeitsschutzgesetz erfordert es, dass der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen
hinsichtlich einer möglichen Gefährdung ermittelt. In Schulen hat diese
Aufgabe die Schulleiterin oder der Schulleiter in anderen Einrichtungen die
Einrichtungsleitung. Über das Ergebnis der Gefährdungsermittlung und die
daraus folgenden Maßnahmen müssen Unterlagen verfügbar sein. Als Unterlagen zur
Dokumentation gelten, neben Prüflisten, die Berichte der Fachkraft für
Arbeitssicherheit, z.B. der Landesunfallkassen, der Unfallkassen der Länder,
eines Arbeitsmedizinischen Dienstes, eines Betriebsarztes oder z.B. eines Amtes
für Arbeitsschutz, einem Gewerbeaufsichtsamt, (ergänzt um die veranlassten
Maßnahmen zur Mängelbeseitigung), eigenständige Gefährdungsdokumentationen,
Betriebsanweisungen für Tätigkeiten, Arbeitsmittel und Arbeitsstoffe und
"Beurteilungen von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz".
Vgl.: GUV-I 8700,
welche z.B. von den Unfallkassen der Länder, kostenlos bezogen werden können.
Der Autor, Harald Birgfeld, Dipl.
Ingenieur für Schiffbau, Schweißfach- und Feuerschutzingenieur sowie Fachkraft
für Arbeitssicherheit, Ausbildung
gem. § 4 der UVV, GUV-V A6, durch
den BAGUV, (Sicherheitsingenieur) war in der BEHÖRDE FÜR INNERES und später in der BEHÖRDE
FÜR SCHULE, JUGEND UND BERUFSBILDUNG (BSJB), jetzt BEHÖRDE FÜR BILDUNG UND
SPORT; der FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG, angestellt. Harald Birgfeld erstellte
seit 1992, parallel zu Schul- und Dienststellenbegehungen,
Checklisten/Beurteilungen und Prüflisten/Dokumentationen. Außerdem wurden
regelmäßig Jahresberichte mit Unfallstatistiken von ihm erstellt.
Zeitungs- und andere
Artikel über die Tätigkeit von Harald
Birgfeld wurden abgedruckt und über seine Arbeit berichtet im/in (nach 1993 erschienene
Artikel wurden wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen nicht mehr mit
aufgenommen):
Der Autor hat in der Unabhängigen
Fachzeitschrift für Arbeitssicherheit, "Sicherheitsingenieur" aus dem Curt Harfener Verlag, etliche,
in dem Jahr 1990 sogar die meisten redaktionellen Beiträge veröffentlicht.
1999 stellte der "Bundesverband der Unfallkassen"
(BUK) in der Zeitschrift, "Pluspunkt", Ausgabe 3, S.21, die
bis dahin bundesweit bekannt gewordene "Kleine Fibel des Arbeitsschutzes.."
vor.
Pressestimmen: Das "Hamburger
Abendblatt" berichtete vielfach sowohl zur Person als auch über die
Tätigkeit von Harald Birgfeld als Fachkraft für Arbeitssicherheit an Schulen,
z.B. am 18. Dez. 1991 auf den Seiten 1
und 14, am 11. Febr. 1992, S. 9, am
18. Febr.1993, S. 15, am 16. Juni 1993, S. 13 und am 29. Juni 1993, S. 17.
Blickpunkt Bildung, Deutscher Lehrerverband
Hamburg, Nov. 1991
Hamburger Pädagogen und Wissenschaftler, interviewt den Autor
Die hlz, Hamburger Lehrerzeitung, die Zeitschrift
der GEW (Gewerkschaft Erziehung Wissenschaft) Hamburg, interviewt den Autor in
der Novemberausgabe 1993 ausführlich (s. dort S. 19-21).
Inhaltsverzeichnis,
unterteilt in:
Betrifft die an allen
Schulformen, z.B. Vor-, Grund-, Haupt- Real-, Werkreal-, Förder-, Sonder-,
Ganztags-, Gesamt-, Berufsschulen (Berufsfachschulen,
z.B. in Vollzeitform der biologischen, chemischen, medizinischen und
pharmazeutischen Berufe, gehören in wesentlichen Bereichen zu den
Hochschulen) und Gymnasien möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen Mängel sowie
arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren.
2)
(NW)
In der Naturwissenschaft,
Betrifft z.B. die insbesondere an Gesamt-,
Berufsschulen und Gymnasien im naturwissenschaftlichen
Arbeitsbereich/Unterricht möglicherweise vorhandenen arbeitssicherheitstechnischen Mängel sowie
arbeitsbedingten
Gesundheitsgefahren.
3)
Gesundheitsschutz und
Gesundheitsförderung
Betrifft die möglicherweise
an allen Schulformen vorhandenen
arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, z.B. betreffend den Mutterschutz.
1)
Inhaltsverzeichnis, Allgemein an Schulen
2)
Inhaltsverzeichnis, in den
Naturwissenschaften (NW)
3) Inhaltsverzeichnis, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung
Vorschriften
und Abkürzungen
Geltungsbereich:
Alle Länder der Bundesrepublik Deutschland
Alle nachstehend aufgeführten
Vorschriften, wie z.B. das Arbeitsschutzgesetz, die Arbeitsstätten-Richtlinien,
die Arbeitsstätten-Verordnung, das Gesetz über Betriebsärzte,
Sicherheitsingenieure..., sowie alle Verordnungen, die GUV'en und das Mutterschutzgesetz sind
in jedem Land gleichermaßen anzuwenden. Länderverordnungen wie Länder
Bau-Ordnungen, Technische Richtlinien einer Baubehörde eines Landes usw. sind
immer den gesetzlichen Vorschriften nachgeordnet. Sie sollten, falls erforderlich, vor Ort erfragt werden.
Gesetzliche Unfall-versicherung, GUV-Nr.: |
Titel
|
DIN-EN 1729-1 und -2 |
Stühle und Tische für Bildungseinrichtungen, -1 Funktionsmaße, -2 sicherheitstechnische
Anforderungen (gilt nicht für Arbeitsplätze von Lehrkräften). |
Grundsätze
der Prävention |
|
UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel |
|
UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge |
|
UVV Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
|
UVV Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit |
|
UVV Betriebsärzte |
|
UVV Sicherheits- und Gesundheits-schutzkennzeichnung am Arbeitsplatz |
|
UVV Laserstrahlung |
|
UVV Lärm |
|
UVV Gase |
|
UVV Sauerstoff |
|
UVV Gesundheitsdienst |
|
UVV Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren |
|
UVV Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern |
|
UVV Verwendung von Flüssiggas |
|
UVV Schulen |
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Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen,
Registerausführung |
|
Verbandbuch DIN A5 |
|
Erste-Hilfe-Material |
|
Sanitätsräume in Betrieben |
|
Erste Hilfe bei erhöhter Einwirkung ionisierender Strahlung |
|
Tisch- und Format-Kreissäge-maschinen (Aushang DIN A2) |
|
Tisch-Fräsmaschinen (Aushang DIN A 2) |
|
Tisch-Bandsäge-Maschinen (Aushang DIN A 2) |
|
Abricht-Hobelmaschinen (Aushang DIN A 2) |
|
Holzstaub - Handhabung und sicheres Arbeiten |
|
Bildschirmarbeitsplätze |
|
Der Sicherheitsbeauftragte |
|
Informationen für die Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe |
|
Gesprächsführung für Sicherheitsbeauftragte (Faltblatt) |
|
Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel |
|
Druckschriften-Verzeichnis BUK-Regelwerk Sicherheit und Gesundheitsschutz |
|
Meldungen des Sicherheitsbeauftragten (Meldeblock) |
|
Bestellung zum Sicherheitsbeauftragten (Vordruck) |
|
Aufkleber für Maschinen (Schutzalterhinweis) |
|
Sicheres Arbeiten in chemischen Laboratorien |
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Sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen |
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EG-Richtlinie
90/270
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Sicherheit und
Gesundheitsschutz bei der Arbeit an Bildschirmgeräten |
Arbeiten im Offsetdruck - Umgang mit Arbeitsstoffen |
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Beurteilung von Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz |
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Gefährdungen und Belastungen am Arbeitsplatz |
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GUV-Regel Küchen |
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GUV-Regel Laboratorien |
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Richtlinien für die Vermeidung von Zündgefahren infolge elektrostatischer Aufladungen |
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GUV-Regel Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern |
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Tritte |
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Sicherheitsregeln für Büro-Arbeitsplätze |
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Merkblatt für Fußböden in Arbeitsräumen und
Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr |
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GUV-Regel Benutzung von Schutzkleidung |
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GUV-Regel Benutzung von Atemschutzgeräten |
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GUV-Regel Benutzung von Fuß- und Beinschutz |
|
GUV-Regel Benutzung von Augen- und Gesichtsschutz |
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GUV-Regel Benutzung von Kopfschutz |
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GUV-Regel Benutzung von Schutzhandschuhen |
|
Richtlinien für höhenverstellbare Zwischenböden
in Bädern |
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